Unser Risikoträger für die Jagdhaftpflicht ist die Dialog Versicherung AG.
Im Verbund der Generali Group ist Sie deshalb einer der finanzstärksten und größten Versicherungsgesellschaften in Europa.
Mit einer Deckungssumme von bis zu 20 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind Sie mit der Jagdhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Neben allen jagdlichen Aktivitäten ist auch das Halten von Jagdhunden (unbegrenzt) ohne Brauchbarkeitsprüfung weltweit versichert.
bei der Ausübung der Jagd | |
aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (auch Pfeil und Bogen) sowie Munition, Geschossen und waffenrechtlich erlaubtem Zubehör, auch außerhalb der Jagd | |
aus dem nicht gewerbsmäßigen Wiederladen von Munition | |
aus fahrlässigem Überschreiten der Notwehr | |
aus fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz | |
aus dem Halten von zur Jagd ausgebildeten Beizvögeln | |
aus dem Halten von Jagdhunden (unbegrenzt) ohne Brauchbarkeitsprüfung, auch außerhalb der Jagd | |
aus der Teilnahme an Jagdhundeprüfungen und gleichgestellten Prüfungen | |
aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt seines Jagdhundes | |
aus dem jagdlichen Ausbilden und Abrichten eigener und fremder Jagdhunde | |
aus der Durchführung von Gesellschaftsjagden, insbesondere der Verkehrssicherungspflicht | |
aus Besitz, Betrieb, Bau und Unterhaltung jagdlicher Einrichtungen, wie Hochsitze, Jagdhütten, Fütterungen, Fallen und dergleichen | |
aus dem erlaubten Bejagen, Betäuben und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen | |
aus dem Auslegen von Gift, soweit hierfür behördliche Genehmigung vorliegt | |
aus der Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben sowie aus der Erstellung von Bescheinigungen als „Kundige Person“ | |
aus dem Ausbringen und verabreichen von Arzneimitteln an Wild im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie Aufbaupräparate | |
aus dem in Verkehr bringen von Jagderzeugnissen wie Wild und Wildbret (Produkthaftung) | |
aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen aller Art | |
für ehrenamtlich und zu jagdlichen Zwecken oder zu Veranstaltungen zur Verfügung gestellte fremde Hunde |
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aus der nicht gewerblichen Pflege von Wild {bis zu einem halben Jahr) oder krankem/verletztem Wild (bis zu drei Monaten) | |
für Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich (öffentlich-rechtlich) veranlasster Maßnahmen (z. B. Feuerwehreinsatz) zum Einfangen der Hunde oder Beizvögel (auch Eulen) | |
aus dem Anbringen von Wildwarnsystemen, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung vorliegt | |
aus dem behördlich genehmigten Erlegen von Tieren im Gatter sowie anderem Wild in befriedeten Bezirken | |
aus der Ausübung einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit als Wildschadenschätzer | |
aus dem Anbringen von Duftzäunen auch ohne Genehmigung | |
aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von waffenrechtlich erlaubtem Zubehör (z.B. Nachtzielvorsatzgeräte) | |
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten für jagdliche Zwecke bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro | |
aus der Bewirtung von Gästen und Heifern im Rahmen einer mitversicherten Durchführung von Gesellschaftsjagden | |
aus der Teilnahme an revierübergreifenden Jagden (z.B. Einzel oder Gesellschaftsjagd) | |
aus dem Halten von Hunden auf Probe | |
aus dem Einsatz von Jagdhunden, als Schul- oder Therapiehunde | |
aus der erlaubten Tötung von Schwarzwild im Sau- und Frischlingsfang | |
als Eigentümer, Halter oder Führer von eigenen und fremden Drohnen bis max. 5 kg Gesamtfluggewicht |
Strafkautionsleistung bis 50.000 € | |
Forderungsausfalldeckung bis zur Versicherungssumme | |
Auslandsschadendeckung bis 20.000.000 € | |
Ansprüche von Angehörigen inkl. Schmerzensgeldansprüche |
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Erbenhaftung | |
Abhandenkommen und Beschädigung fremder Sachen bis 5.000 € | |
Mietsachschäden | |
Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfällen durch Schusswaffen | |
Gefälligkeitshandlungen | |
Gewässerschäden | |
Umweltschäden gem. Umweltschadengesetz (USchadG) | |
Innovationsklausel | |
Keine Maximierung der Entschädigungsleistung | |
Vertragshaftung durch Fehlschüsse in Schießzentren / Schießkinos |
Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Sie deckt die Kosten der Entschädigung, z.B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder einer Rentenleistung bei schwerwiegenden Personenschäden Versicherungssummen:
Mitversicherte Personen:
Deckungserweiterungen:
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Unser Risikoträger für die Jagdhaftpflicht ist die Dialog Versicherung AG.
Im Verbund der Generali Group ist Sie deshalb einer der finanzstärksten und größten Versicherungsgesellschaften in Europa.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins eine Jagd-Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Dies beruht auf der besonderen Verantwortung, die mit der Jagd einhergeht: Jäger sind mit ihrem Privatvermögen haftbar für Schäden, die durch sie oder ihren Jagdhund an Dritten verursacht werden. Um sich vor möglichen hohen Schadensersatzforderungen zu schützen, sollten sowohl Hobby- als auch Berufsjäger eine entsprechende Versicherung abschließen. Verwenden Sie hierzu unseren Jagd Tarifrechner mit anschließender ausdruckbarer Sofortbestätigung.
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Bad.-Württ. Jagdscheininhaber
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