Die Jagdunfallversicherung bietet persönlichen Versicherungsschutz gegen die Folgen von schwerwiegenden Unfällen
- bei der Ausübung der der Jagd
- dem Abrichten und Führen von Hunden
- der Teilnahme an anerkannten Jagdhundeprüfungen
- Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen, z. B. Bau, Reparatur von Hochsitzen, Wildschutzzäunen, Pirschgängen, Fütterungen,…
- der Teilnahme an Übungsschießen und Schießwettbewerben
- den Fahrten von und zum Jagdrevier, zu Veranstaltungen und Prüfungen inkl. Beförderungsmitteln
- dem Umgang mit Jagdwaffen
Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Sie deckt die Kosten der Entschädigung, z. B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder einer Rentenleistung bei schwerwiegenden Personenschäden
Versicherungssummen:
- 7,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden
- 200.000 EUR für Vermögensschäden
Mitversicherte Personen:
- Ehegatten und benannte Lebenspartner
- unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie noch in einer ununterbrochenen Schul- oder beruflichen Erstausbildung befinden.
- im Haushalt tätige Personen
Deckungserweiterungen:
- Mietsachschäden bis 250.000 EUR
- Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder bis 2.500 EUR
- Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung bis 2.500 EUR
- Kautionsleistung bei Schäden im Ausland (weltweit) bis 25.000 EUR
- Verlust fremder Schlüssel bis 15.000 EUR
- Forderungsaufalldeckung bis 7,5 Mio. EUR
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein Einfamilienhaus, Wochenendhaus, Wohnung oder Ferienwohnung
- Allmählichkeitsschäden
- Abwasserschäden
- Gebrauch fremder Boote
- Gewässerverunreinigungen