Mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haben Sie die beste Jagdhaftpflichtversicherung und sind auf der sicheren Seite. Neben allen jagdlichen Aktivitäten ist auch das Halten von Jagdhunden in unbegrenzter Anzahl ohne Brauchbarkeitsprüfung bis zu dieser Versicherungssumme versichert.
Worin unterscheiden sich eine Jagdhaftpflicht von einer Jagdunfallversicherung?
Schadenersatz in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Persönlicher Versicherungsschutz
Schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter
Individuelle Leistungen bei Invalidität und Tod sowie Tagegeld
Anspruchsgrundlage: Verschulden
Anspruchsgrundlage: Plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes unfreiwilliges Ereignis
Leistungsempfänger: Geschädigter
Leistungsempfänger: Versicherte Person
Höhe der Leistung richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen
Höhe der Leistung richtet sich nach den gewählten Versicherungssummen
Pflichtversicherung
Kann optional zu unserer Jagdhaftpflicht abgeschlossen werden
Variante
Personen-, Sach- und vermögensschäden
6 Mio. €
9 Mio. €
9 Mio. €
12 Mio. €
20 Mio. €
20 Mio. €
Weltweiter Schutz
Generelle Selbstbeteiligung
keine
keine
keine
keine
keine
keine
Jagdhunde ohne Brauchbarkeitsprüfung
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Drohne bis 5 kg
Mietsachschäden
Kein Haftungseinwand bei Querschlägern
Forderungsausfalldeckung
Innovationsklausel
optional
optional
optional
optional
optional
Beitrag für 3 Jagdjahre
Als aktiver Jäger und Jäger in Ausbildung ist es eine Notwendigkeit eine Jagdhaftpflicht Versicherung zu haben, da es mit dem Umgang von Waffen zu erheblichen Schäden kommen kann.
Auch als Förster stehen jagdliche Aufgaben an. So müssen Jungtriebe vor Verbiss von Wild geschützt werden. Hier kann der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung notwendig werden.
Pächter von Jagdpachten sind vielerlei Gefahren ausgesetzt. So ist ein Pächter für die Instandhaltung aller jagdlichen Einrichtungen verantwortlich. Die Jagdhaftpflicht tritt ein, falls sich jemand durch eine lose Stufe am Ansitz verletzt.
Für den korrekten Ablauf einer jagdlichen Veranstalung ist man als Jagdveranstalter in allen Belangen verantwortlich. So kann es bei einer nicht ausreichenden Unterweisung der Jäger bei einer Treib- und Dückjagd zu einer Haftung führen, für die die Jagdhaftpflicht einsteht.
Die vielfältigen Aufgaben eines Jagdaufsehers zum Schutz des Wildes, setzen neben einer entsprechenden Ausbildung auch einen Jagdschein voraus. Dieser Jagdschein wird nur mit einer gelösten Jagdhaftpflcht erteilt.
Als Falkner von Beizvögeln ist man nicht nur für deren Wohlergehen verantwortlich, sondern man übernimmt auch als Halter die Haftung für Schäden an fremden Dritten. Unsere Jagdhaftpflicht Versicherung schließt Beizvögel ein.
| Strafkautionsleistung bis 50.000 € | |
| Forderungsausfalldeckung bis zur Versicherungssumme | |
| Auslandsschadendeckung bis 20 Mio. € | |
| Ansprüche von Angehörigen inkl. Schmerzensgeldansprüche |
|
| Erbenhaftung | |
| Abhandenkommen und Beschädigung fremder Sachen bis 5.000 € | |
| Mietsachschäden | |
| Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfällen durch Schusswaffen | |
| Gefälligkeitshandlungen | |
| Gewässerschäden | |
| Umweltschäden gem. Umweltschadengesetz (USchadG) | |
| Innovationsklausel | |
| Keine Maximierung der Entschädigungsleistung | |
| Vertragshaftung durch Fehlschüsse in Schießzentren / Schießkinos |
| bei der Ausübung der Jagd | |
| aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (auch Pfeil und Bogen) sowie Munition, Geschossen und waffenrechtlich erlaubtem Zubehör, auch außerhalb der Jagd | |
| aus dem nicht gewerbsmäßigen Wiederladen von Munition | |
| aus fahrlässigem Überschreiten der Notwehr | |
| aus fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz | |
| aus dem Halten von zur Jagd ausgebildeten Beizvögeln | |
| aus dem Halten von Jagdhunden (unbegrenzt) ohne Brauchbarkeitsprüfung, auch außerhalb der Jagd | |
| aus der Teilnahme an Jagdhundeprüfungen und gleichgestellten Prüfungen | |
| aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt seines Jagdhundes | |
| aus dem jagdlichen Ausbilden und Abrichten eigener und fremder Jagdhunde | |
| aus der Durchführung von Gesellschaftsjagden, insbesondere der Verkehrssicherungspflicht | |
| aus Besitz, Betrieb, Bau und Unterhaltung jagdlicher Einrichtungen, wie Hochsitze, Jagdhütten, Fütterungen, Fallen und dergleichen | |
| aus dem erlaubten Bejagen, Betäuben und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen | |
| aus dem Auslegen von Gift, soweit hierfür behördliche Genehmigung vorliegt | |
| aus der Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben sowie aus der Erstellung von Bescheinigungen als „Kundige Person“ | |
| aus dem Ausbringen und verabreichen von Arzneimitteln an Wild im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie Aufbaupräparate | |
| aus dem in Verkehr bringen von Jagderzeugnissen wie Wild und Wildbret (Produkthaftung) | |
| aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen aller Art | |
| für ehrenamtlich und zu jagdlichen Zwecken oder zu Veranstaltungen zur Verfügung gestellte fremde Hunde | |
| aus der nicht gewerblichen Pflege von Wild (bis zu einem halben Jahr) oder krankem/verletztem Wild (bis zu drei Monaten) | |
| für Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich (öffentlich-rechtlich) veranlasster Maßnahmen (z. B. Feuerwehreinsatz) zum Einfangen der Hunde oder Beizvögel (auch Eulen) | |
| aus dem Anbringen von Wildwarnsystemen, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung vorliegt | |
| aus dem behördlich genehmigten Erlegen von Tieren im Gatter sowie anderem Wild in befriedeten Bezirken | |
| aus der Ausübung einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit als Wildschadenschätzer | |
| aus dem Anbringen von Duftzäunen auch ohne Genehmigung | |
| aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von waffenrechtlich erlaubtem Zubehör (z.B. Nachtzielvorsatzgeräte) | |
| als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten für jagdliche Zwecke bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro | |
| aus der Bewirtung von Gästen und Heifern im Rahmen einer mitversicherten Durchführung von Gesellschaftsjagden | |
| aus der Teilnahme an revierübergreifenden Jagden (z.B. Einzel oder Gesellschaftsjagd) | |
| aus dem Halten von Hunden auf Probe | |
| aus dem Einsatz von Jagdhunden, als Schul- oder Therapiehunde | |
| aus der erlaubten Tötung von Schwarzwild im Sau- und Frischlingsfang | |
| als Eigentümer, Halter oder Führer von eigenen und fremden Drohnen bis max. 5 kg Gesamtfluggewicht |
Mitversicherte Personen:
Deckungserweiterungen:
| Mietsachschäden bis 250.000 EUR | |
| Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder bis 2.500 EUR | |
| Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung bis 2.500 EUR | |
| Kautionsleistung bei Schäden im Ausland (weltweit) bis 25.000 EUR | |
| Verlust fremder Schlüssel bis 15.000 EUR | |
| Abhandenkommen Forderungsaufalldeckung bis 7,5 Mio. EUR | |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein Einfamilienhaus, Wochenendhaus, Wohnung oder Ferienwohnung | |
| Allmählichkeitsschäden | |
| Abwasserschäden | |
| Gebrauch fremder Boote | |
| Gewässerverunreinigungen |
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins eine Jagdhaftpflicht-Versicherung erforderlich ist. Dies beruht auf der besonderen Verantwortung, die mit der Jagd einhergeht: Jäger sind mit ihrem Privatvermögen haftbar für Schäden, die durch sie oder ihren Jagdhund an Dritten verursacht werden. Um sich vor möglichen hohen Schadensersatzforderungen zu schützen, sollten sowohl Hobby- als auch Berufsjäger eine entsprechende Versicherung abschließen. Verwenden Sie hierzu unseren Jagdhaftpflicht Tarifrechner mit dem Sie online die Varianten vergleichen und anschließend die Sofortbestätigung ausdrucken können.
Sind auch Mischlingshunde oder Hunde, die nicht nach Art und Rasse Jagdhunde sind, in der Jagdhaftpflicht mitversichert?
Diese Hunde sind dann mitversichert, wenn Sie jagdlich geführt werden. Hierzu genügt der Nachweis eines Beautragten für das Hundewesen oder Kreisjägermeisters.
Verlängert sich die Jagdhaftpflichtversicherung stillschweigend von Jahr zu Jahr oder alle drei Jahre?
Nein, die Jagdhaftpflichtversicherung Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Wir schreiben Sie mit einer aktuellen Beitragsübersicht vor Ablauf des Versicherungsschutzes an. Hier können Sie mit einer Einzahlung den Versicherungsschutz neu zusammenstellen.
Hinweis: Bei Lastschriftverfahren besteht ein gewisser Automatismus. Hier erhalten Sie etwa 1 Monat nach unserm Anschreiben eine Versicherungsbestätigung zugestellt. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Wie kann ich eine Jagdunfallversicherung abschließen?
Über unseren online Tarifrechner können Sie zur Jagdhaftpflichtversicherung auch eine passende Jagdunfallversicherung auswählen.
Kann ich auch eine Jagd-Rechtsschutzversicherung abschließen?
Eine Jagd-Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen eines Hubertus-Schutzbriefes abgeschlossen werden. Hierzu müssen Sie im Tarifrechner auf den Reiter „Schutzbrief“ gehen. Dort können Sie sich die gewünschten Schutzbriefleistungen zusammenstellen. In der Standardkonfiguration besteht der Schutzbrief aus Jagdhaftpflicht, Jagdrechsschutz und Jagdwaffenversicherung.
Erhalte ich eine Versicherungsbestätigung nach Vertragsabschluss der Jagdhaftpflicht?
Eine Versicherungsbestätigung steht sofort noch Vertragsabschluss zum herunter laden bereit. Zusätzlich senden wir Ihnen auf Ihre Mailadresse eine Versicherungsbestätigung zu.
Sind Jagdhunde in der Jagdhaftpflichtversicherung eingeschlossen?
Kann der Versicherungsschutz abweichend vom Jagdjahr (01.04.) beantragt werden?
Der Versicherungsschutz orientiert sich immer am Jagdjahr, so dass der Versicherungsschutz immer ab dem 01.04. ausgestellt wird.
Ist es sinnvoll eine private Haftpflichtversicherung (PHV) abzuschließen ?
Bei allen Haftpflichtschäden, die nicht eindeutig einer jagdlichen Betätigung zugeordnet werden kann, springt die PHV automatisch ein und übernimmt den Schadenersatz. Dies gilt für die gesamte Familie. Für Familien ohne PHV ist dies besonders interessant.
Welche Versicherungssummen werden für die Ausstellung des Jagdscheines mindestens gefordert?
Die gesetzlichen Summen betragen 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden.
Da eine ausreichende Versicherungssumme der wichtigste Baustein in der Jagdversicherung darstellt, bieten wir die gesetzliche Deckung nicht an.
Unsere Deckungen fangen bei 6 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Die momentan maximal möglich Summe beträgt 20 Mio. EUR
Werden Verbesserungen in den Bedingungen an alle Kunden weitergegeben?
Alle Verbesserungen werden im Rahmen unserer Innovationsklausel für alle Kunden automatisch verbindlich.