Erneut mit GOLD ausgezeichnet
Von 78 Jagdhaftpflichtversicherung Anbietern wurden wir wieder mit der Auszeichnung „Gold“ bewertet!
Grundlage für das unabhängige Rating waren insgesamt 163 Leistungskriterien.
Wir bieten eine preisgekrönte Jagdhaftpflichtversicherung mit allen erdenklichen Erweiterungen und Einschlüssen an. Zusätzlich kann der persönliche Versicherungsschutz gegen die Folgen von schwerwiegenden Unfällen mit einer beliebten Jagdunfallversicherung erweiterert werden. Für den ultimativen Schutz für Jäger, sorgt unser einmaliger Hubertus-Schutzbrief. Dieses Rundum-sorglos-Paket schließt Jagdhaftpflicht, Jagdunfall, Jagdwaffen-und Ausrüstung, Jagdrechtsschutz und sogar eine private Famienhaftpflicht mit ein.
Weltweiter Schutz mit Deckungssummen bis zu 20 Mio. Euro. Vorteil: Keine Selbstbeteiligung – klare Kostenkontrolle.
Alle wichtigen Absicherungen speziell für Jäger in einem Paket.
Schusswaffen inkl. Pfeil und Bogen / Wiederladen
Der Versicherungsschutz besteht bei der Ausübung der Jagd sowie aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (einschließlich Pfeil und Bogen) samt Munition, Geschossen und waffenrechtlich erlaubtem Zubehör – auch außerhalb der Jagd. Ebenfalls mitversichert in der Jagdhaftpflicht ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Munition.
Notwehr / Jagdhunde / ungewollter Deckakt / Jagdhundeprüfungen / Gesellschaftsjagden
Versicherungsschutz greift außerdem bei fahrlässigem Überschreiten der Notwehr oder von Rechten im Jagdschutz. Ebenso besteht Schutz beim Halten von für die Jagd ausgebildeten Beizvögeln sowie beim Halten von Jagdhunden (unbegrenzt) auch ohne Brauchbarkeitsprüfung und auch außerhalb der Jagd. Dies gilt auch für Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt des Jagdhundes, die Teilnahme an Jagdhundeprüfungen, das Ausbilden eigener oder fremder Jagdhunde sowie für Schäden im Rahmen der Durchführung von Gesellschaftsjagden, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht.
Jagdliche Einrichtungen / Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (Biber, Nutria..) / Auslgen von Gift / Trichinenproben / kundige Person
Mitversichert sind außerdem Besitz, Betrieb, Bau und Unterhaltung jagdlicher Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdhütten, Fütterungen oder Fallen. Auch das erlaubte Bejagen, Betäuben und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, ist in der Jagdhaftpflicht abgedeckt. Das Auslegen von Gift ist versichert, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt. Gleiches gilt für die Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben sowie die Erstellung von Bescheinigungen als „kundige Person“.
Arzneimittel / Produkthaftung / Ehrenamt / Freiwilligenarbeit
Auch das Ausbringen und Verabreichen von Arzneimitteln an Wild im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie von Aufbaupräparaten ist mitversichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für das Inverkehrbringen von Jagderzeugnissen wie Wild und Wildbret (Produkthaftung). Tätigkeiten im Rahmen einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen sind ebenfalls abgedeckt.
Fremde Hunde / Pflege von Wild
Darüber hinaus besteht Schutz in der Jagdhaftpflichtversicherung bei der Verwendung fremder Hunde, die ehrenamtlich oder zu jagdlichen Zwecken überlassen werden, sowie bei der nicht gewerblichen Pflege von Wild (bis zu sechs Monaten) oder krankem bzw. verletztem Wild (bis zu drei Monaten).
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr / Wildwarnsysteme / Tiere im Gatter / Wildschadenschätzer
Versicherungsschutz greift ebenso bei behördlich veranlassten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa beim Einfangen von Hunden oder Beizvögeln (inklusive Eulen), beim Anbringen von Wildwarnsystemen mit Genehmigung sowie beim behördlich genehmigten Erlegen von Tieren im Gatter oder in befriedeten Bezirken. Auch eine nebenberufliche Tätigkeit als Wildschadensschätzer ist eingeschlossen.
Duftzäune / Bauarbeiten / Bewirtung von Gästen / Gesellschaftsjagden / Therapiehunde / Sau- oder Frischlingsfang
Das Anbringen von Duftzäunen ist ebenfalls mitversichert, auch ohne behördliche Genehmigung. Zudem besteht Schutz für Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro, wenn diese jagdlichen Zwecken dienen. Versicherungsschutz umfasst außerdem die Bewirtung von Gästen und Helfern im Rahmen von Gesellschaftsjagden, die Teilnahme an revierübergreifenden Jagden (Einzel- oder Gesellschaftsjagden), das Halten von Hunden auf Probe sowie den Einsatz von Jagdhunden als Schul- oder Therapiehunde. Auch die erlaubte Tötung von Schwarzwild im Rahmen von Saufängen oder Frischlingsfängen ist mitversichert.
Kompetente Beratung seit über 90 Jahren
Wir sind immer telefonisch, per Mail und Fax erreichbar und das mit echtem Fachwissen.
Unbürokratische Bearbeitung
Jeder Kontakt wird bei uns innerhalb weniger Minuten bearbeitet. Dies gilt insbesondere für dringliche Angelegenheiten wie bspw. der elektr. Versand von Versicherungsbestätigungen für die Jagdhaftpflichtversicherung.
Keine dauerhafte Vertragsbindung
Jeder Versicherungsschutz endet automatisch mit dem Ablaufdatum (1 oder 3 Jahren). So kann der Versicherungschutz immer individuell neu angepasst werden.
Zeitgemäße Versicherungsleistungen
Stetige Optimierungen der Versicherungsbedingungen sorgen nicht nur für dauerhafte Preisauszeichnungen, sondern finden auch sofort in jedem Vertrag durch unsere Innovationsklausel Anwendung!
Prämierte Jagdhaftpflicht Versicherung
Wir werden seit 2018 mit den besten Versicherungsleistungen mit der Bewertung in GOLD ausgezeichnet.
114,00 € (3-Jahresbeitrag)
6 Mio. € Versicherungssumme
0 € Selbstbeteiligung
Jagdhunde ohne Brauchbarkeit
Drohne
Versicherungssumme
Grundvoraussetzung für einen hervorragenden Versicherungsschutz in der Jagdhaftpflichtversicherung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unser Ziel ist es, mit umfassender Expertise, langjähriger Erfahrung und den nötigen Risikoträgern eine möglichst hohe Grundsumme zur Verfügung stellen zu können, um in einen Worst-Case-Szenario wie einem Personenschaden, zuverlässige Sicherheit zu bieten. Aus diesem Grunde, bieten wir diese zentrale Leistung in der Jagdversicherung in mehreren Varianten an.
Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
Variante A: 6 Mio. €
Variante B: 9 Mio. €
Variante C: 12 Mio. €
Variante D: 20 Mio. €
Selbstbeteiligung
Für alle Varianten gilt eine generelle Selbstbeteiligung je Schadenfall von 0,00 €.
Auslandschadendeckung
Für Jagdhaftpflicht Schäden die sich im Ausland ereignen, greift über alle Deckungsvarianten hinweg eine kostenfreie Erhöhung der Versicherungssumme bis zu 20 Mio. €. Diese Erweiterung hat den Vorteil, dass eine fürs Ausland benötigte Versicherungsbestätigung in Höhe von bis zu 20 Mio. €, auch ohne Vertragsumstellung ausgestellt werden kann.
Strafkaution
Sofern eine Behörde im Ausland wegen eines jagdlichen Schadenereignisses eine Kautionsleistung, zur Sicherstellung etwaiger versicherter Zahlungsverpflichtungen, anordnet, so wird die Kautionsleistung bis in Höhe von 50.000 € durch die Jagdhaftpflichtversicherung gestellt.
Forderungsausfalldeckung
Bei Jagdschäden, die durch einen Dritten verursacht wurden und die Forderungen nicht durchgesetzt werden können, da beispielsweise keine Jagdhaftpflichtversicherung vorhanden ist, wird durch die Erweiterung einer Forderungsausfalldeckung der Schaden durch unsere Jagdhaftpflichtversicherung voll ersetzt.
Ansprüche von Angehörigen
Sofern bei einem Haftpflichtschaden Angehörige betroffen sind, können diese Ansprüche durch eine weitere Erweiterung in der Jagdhaftpflicht, von den Angehörigen inkl. Schmerzensgeldansprüche, befriedigt werden
Erbenhaftung
Schadenersatzansprüche, die infolge einer Erbfolge auf die Erben übergehen, werden im Rahmen einer Erweiterung zur Erbenhaftung vollumfänglich von der Jagdhaftpflichtversicherung des Verstorbenen auch Jahre später übernommen.
Abhandenkommen und Beschädigung fremder Sachen
Schäden die durch Abhandenkommen oder Beschädigung an fremden beweglichen Sachen entstehen, werden durch eine Erweiterung von gemieteten, gepachteten und geliehen Gegenständen bis 5.000 € übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die Inhalt besonderen Verwahrungsvertrages sind oder kurzfristig überlassen wurden.
Mietsachschäden
Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die an gemieteten Gebäuden oder Räumen entstehen, werden durch eine Erweiterung zu Mietsachschäden übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Jagdhunde verursacht wurden.
Erweiterter Strafrechtsschutz
Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt auch in einem Strafverfahren die Gerichtskosten, bei Ereignissen, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sowie die gebührenordnungsmäßigen besonders vereinbarten höheren Kosten der Verteidigung.
Gefälligkeitshandlungen
Schadenersatzansprüche, die im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses entstehen, können wenn dies der Versicherungsnehmer ausdrücklich wünscht und der Geschädigte nicht in der Lage ist, Schadenersatz anderweitig zu erlangen, bis zu 30.000 € erstattet werden.
Innovationsklausel
Versicherungsbedingungen werden ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert. Auch gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung für jeden Jagdhaftpflicht Vertrag.
Keine Maximierung der Entschädigungsleistung
Im Rahmen der Jagdhaftpflichtversicherung wird auf eine Begrenzung der Entschädigungsleistung (Maximierung) auf das Einfache oder ein Mehrfaches der Versicherungssumme ausdrücklich verzichtet. Dies bedeutet, dass bei mehreren Schadenfällen mit einer hohen Schadenzahlung in einem Jahr, der Versicherungsschutz nicht eingeschränkt werden kann.
Vertragshaftung durch Fehlschüsse in Schießzentren / Schießkinos
In Schießzentren / Schießkinos werden Fehlschüsse in Boden, Deck und Wand von der Jagdhaftpflichtversicherung auch übernommene, wenn Sie per Vertrag (AGB) vereinbart werden.
Eine Versicherungsbestätigung steht sofort noch Vertragsabschluss zum herunter laden bereit. Zusätzlich senden wir Ihnen auf Ihre Mailadresse eine Versicherungsbestätigung zu.
Nein, die Jagdhaftpflichtversicherung Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Wir schreiben Sie mit einer aktuellen Beitragsübersicht vor Ablauf des Versicherungsschutzes an. Hier können Sie mit einer Einzahlung den Versicherungsschutz neu zusammenstellen.
Hinweis: Bei Lastschriftverfahren besteht ein gewisser Automatismus. Hier erhalten Sie etwa 1 Monat nach unserm Anschreiben eine Versicherungsbestätigung zugestellt. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Für alle unser Jagdhaftpflichtversicherungen gilt ein genereller Selbstbehalt von 0,00 EUR.
Der Versicherungsschutz orientiert sich immer am Jagdjahr, so dass der Versicherungsschutz immer ab dem 01.04. ausgestellt wird.
Über den Tarifrechner kann die Jagdversicherung nur für 1 oder 3 Jagdjahre beantragt werden. Abweichende Laufzeiten können jedoch per Anfrage ausgestellt werden.
Wir können alle Bestätigungen rund um die Jagd selbst ausstellen und Ihnen in wenigen Minuten zur Verfügung stellen.
Seit über 90 Jahren steht die ARGE Baden-Württembergischer Jagdscheininhaber für günstige, umfassende und kundenfreundliche Jagdversicherungen. Unser Angebot umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung, eine persönliche Jagdunfallversicherung und den Schutz Ihrer Jagdwaffen.
Mit dem Hubertus-Schutzbrief bieten wir zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung in einem Paket – für einen Rundum-Schutz.
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich zu unseren Leistungen und Vorteilen.