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Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihre Familie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Sie deckt die Kosten der Entschädigung, z. B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder einer Rentenleistung bei schwerwiegenden Personenschäden
Versicherungssummen:
6.000.000 € für Personen- und Sachschäden
200.000 € für Vermögensschäden
Mitversicherte Personen:
Ehegatten und benannte Lebenspartner
unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei
volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie noch in einer ununterbrochenen Schul- oder beruflichen Erstausbildung befinden.
im Haushalt tätige Personen
Deckungserweiterungen:
Mietsachschäden bis 250.000 €
Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder bis 2.500 €
Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung bis 2.500 €
Kautionsleistung bei Schäden im Ausland (weltweit) bis 25.000 €
Verlust fremder Schlüssel bis 15.000 €
Forderungsaufalldeckung bis 6 Mio. €
Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht für ein
Einfamilienhaus/Wochenendhaus/Wohnung/Ferienwohnung
Allmählichkeitsschäden
Abwasserschäden
Gebrauch fremder Boote
Gewässerverunreinigungen ...
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